KFZ Unfallgutachten
Unfallgutachten in Bad Neuenahr, Ahrweiler, Grafschaft und der Region
Nach einem Unfall suchst Du schnelle und kompetente Hilfe? Du benötigst ein Unfallgutachten?
Dann bist Du hier genau richtig. Dank der zentralen Lage in der Grafschaft, nahe Bad Neuenahr-Ahrweiler, kann ich Dir schnell und unkompliziert weiterhelfen. Natürlich helfe Ich dir auch ausserhalb von Bad Neuenahr-Ahrweiler gerne weiter. Gerne komme ich Dich auch in der Umgebung, an der Ahr oder in der Eifel, zur Begutachtung des Schadens besuchen.
Melde Dich einfach direkt telefonisch, per WhatsApp oder via E-Mail bei mir.
WIE ENTSTEHT DEIN KFZ UNFALLGUTACHTEN?
1. Ich besichtige das Auto bei Dir vor Ort oder bei mir in der Werkstatt
2. Ich dokumentiere den Unfallschaden an Deinem Fahrzeug
3. Ich untersuche das Fahrzeug auf weitere Schäden
4. Ich erstelle Fotos von den Unfallschäden für die Versicherung
5. Ich erstelle Dir ein Unfallgutachten für Dein Auto
Häufige Fragen zu Unfallgutachten
Was kostet ein KFZ Unfallgutachten?
Als Unfallgeschädigter sind die Kosten für mich und das Sachverständigengutachten,mit Ausnahme von sogenannten Bagatellschäden, erstattungspflichtig!
Das bedeutet, dass der Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung für die Kosten des Unfallgutachtens aufzukommen haben. Für Dich entstehen keine Kosten!
Wie lange dauert ein KFZ Unfallgutachten?
Die Besichtigung des Fahrzeugs und die Dokumentation der Schäden dauert im Normalfall zwischen ein und zwei Stunden. Danach kannst Du Dein Auto wieder mitnehmen.
Nach maximal 48 Stunden ist dann auch das KFZ Unfallgutachten fertig und Du erhältst eine digitale Version direkt per E-Mail oder WhatsApp. Eine gedruckte Version erhältst Du, Dein Anwalt oder Deine Versicherung direkt per Post.
Welche Rechte und Pflichten hast Du?
Als Unfallgeschädigter hast Du nach deutschem Recht umfangreiche Rechte. Diese Rechte solltest Du unbedingt nutzen, um nicht auf Dein Geld zu verzichten. Denn dieses steht Dir zu!
Bei einem Kfz-Haftplichtschadensfall muss der Unfallverursacher dem Unfallopfer den entstanden Schaden ersetzen, den dieser durch den Unfall erlitten hat (gemäß §249 BGB). Der entstandene Schaden bei einem Haftpflichtschaden muss durch die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten ersetzt werden. Es werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Diese sind von vertraglichen Ansprüchen der eigenen Kaskoversicherung abzugrenzen.
Freie Wahl des Sachverständigen
Dir steht es grundsätzlich frei einen eigenen Sachverständigen / Gutachter zur Feststellung und Beweissicherung von Schadenshöhe und Umfang des Schadens zu beauftragen. Dies gilt auch, wenn die Versicherung Deines Unfallgegners ohne Deine Zustimmung einen eigenen Sachverständigen bestellt hat.
Freie Werkstattwahl
Weiterhin hast Du das Recht den entstandenen Schaden an Deinem Auto in einer von Dir ausgewählten Werkstatt reparieren zu lassen. Du bist also nicht verpflichtet die Reperatur durch eine vom Unfallgegner oder dessen Versicherung vorgegebene Werkstatt beheben zu lassen!
Ersatzwagen & Nutzungsausfall
Für den Zeitraum der Reparatur Deines Fahrzeugs steht Dir ein Ersatzwagen zu. Benötigst Du keinen Ersatzwagen und Dir steht unfallbedingt dein Auto nicht zur Verfügung, kannst Du statt des Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Diese kann ebenfalls von mir bestimmt werden.
Freie Rechtsanwaltwahl
Als Unfallgeschädigter steht es Dir frei dich von einem Anwalt Deiner Wahl vertreten zu lassen. Dies ist grundsätzlich zu empfehlen. Insbesondere bei Personenschäden oder unklarer Rechtslage ist die Einschaltung eines Anwalts dringend angeraten!
Die Kosten werden durch den Unfallverursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung getragen.
Übersicht über Deiner Pflichten bei KFZ Unfallschäden
Schadensminderungspflicht
Grundsätzlich bist Du dazu verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren die Höhe der Schadensbehebung so gering wie möglich zu halten. Gerne helfe ich Dir auch hierbei weiter.
Mitwirkungs- & Auskunftspflicht
Als Unfallgeschädigter bist Du verpflichtet der regulierenden Versicherung Angaben zu Deiner Person, zur Schadenhöhe und zum Schadenhergang mitzuteilen.
Anzeigepflicht
Als Unfallgeschädigter bist Du verpflichtet jedes Schadenereignis, das zu einer Inanspruchnahme Deiner Versicherung führt, innerhalb kürzester Zeit zu melden.